
Hintergrund
Mikrotransaktionen in Games: Die neuen EU-Richtlinien erklärt
von Florian Bodoky
Ab 2028 gilt in der EU: Alle externen Netzteile müssen USB-C nutzen – mit abnehmbaren Kabeln und mehr Energieeffizienz, um Elektroschrott zu reduzieren.
Die Europäische Union zieht beim Thema einheitliche Ladegeräte die Schrauben weiter an. Ab dem Jahr 2028 müssen alle in der EU verkauften externen Netzteile über einen USB-C-Anschluss verfügen. So sollen noch mehr proprietäre Anschlüsse verschwinden, die Geräte sollen kompatibler werden und der Elektroschrott soll sich verringern. Gleichzeitig möchte die EU sicherstellen, dass Netzteile energieeffizienter werden, vor allem im Standby-Modus.
Die neue Regelung ist Teil eines grösseren Massnahmenpakets, das unter dem Namen «Common Charger» bekannt ist. Bereits seit Ende 2024 schreibt die EU den USB-C-Standard für viele mobile Geräte vor. Nun erweitert die EU die Regelung, was den Umgang mit Geräten im Alltag einfacher machen soll.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, nach einer Übergangszeit von drei Jahren ist sie anwendbar.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
Alle anzeigenUSB-C ist bereits seit längerem Pflicht für Smartphones, Tablets, Kopfhörer und andere Geräte im Bereich Unterhaltungselektronik. Nun weitet die EU die Vorschrift auch auf andere Netzteile aus, etwa für Laptops und andere Geräte in privaten Haushalten oder Büros. Ab 2028 dürfen neue Ladegeräte nur noch mit USB-C-Anschluss auf den Markt kommen. Zusätzlich müssen die Hersteller ein einheitliches EU-Logo auf ihren Produkten anbringen. Dieses weist darauf hin, dass das Netzteil den technischen und ökologischen Anforderungen entspricht. Ausserdem dürfen Netzteil und Kabel nicht mehr aus einem ganzen Gerät bestehen. Das USB-C-Kabel muss abnehmbar sein. So sollen defekte Teile separat ausgetauscht werden können, ohne das gesamte Ladegerät entsorgen zu müssen.
Ausgenommen von der ansonsten flächendeckenden Regel sind nur noch spezielle medizinische Geräte, Router und «Geräte für Feuchträume», zum Beispiel elektrische Zahnbürsten. Wie es mit Fortbewegungsmitteln aussieht, zum Beispiel E-Bikes oder Scooter, untersucht die EU derzeit noch. Nach EU-Berechnungen könnten so jedes Jahr mehrere Tausend Tonnen Elektroschrott eingespart werden. Allerdings muss die EU noch definieren, wie die Kompatibilitätsprobleme umgangen werden sollen. USB-C-Ladesysteme nutzen teilweise eigene Protokolle, die sich trotz gleicher Buchse technisch unterscheiden.