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EU ermittelt gegen «X»: Musks Unternehmen droht Milliardenbusse wegen Falschinformation

Florian Bodoky
19.12.2023

Die Europäische Union wirft Elon Musks Plattform «X» «Verbreitung illegaler Inhalte» vor – und hat nun ein offizielles Verfahren eröffnet. Gegenstand der Untersuchung sind mangelnde Transparenz und Moderation bei Hassrede und Falschinformationen sowie mögliche Irreführung von Nutzenden.

Die EU packt den Onlinedienst «X» am Schlafittchen und eröffnet ein Verfahren gegen die Plattform. In einer Untersuchung soll in Erfahrung gebracht werden, inwiefern die Vorwürfe stimmen, die die EU gegen «X» erhebt.

So hat «X» möglicherweise gegen die Regeln zum Risikomanagement verstossen. Auch bei der Moderation von Falschinformation und Hatespeech, der Verhinderung der Verbreitung illegaler Inhalte und der Werbetransparenz hat «X» ungenügend gearbeitet. So zumindest der Vorwurf der EU.

Dark Patterns und blaue Haken

Im Fokus stehen zudem sogenannte Dark Patterns. Das sind Tricks – oft Grafiken – mit denen Nutzerinnen und Nutzer dazu gebracht werden, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln. Beispielsweise bei Cookie-Bannern: Dort ist der «Alles akzeptieren»-Button viel grösser und farbiger gehalten als der «Ablehnen»-Button.

Bei «X» betrifft das auch die blauen Haken, die früher der Verifizierung von Konten dienten. Heute werden sie auch für bezahlten Content eingesetzt – mutmasslich, um das Vertrauen in den jeweiligen Account zu erhöhen.

Mangelhafter «X»-Bericht ist der Anlass für das Verfahren

Für Musk könnte es teuer werden

Aktuell führen die zuständigen Personen nun Befragungen und Prüfungen durch. Sie können auch Interimsmassnahmen beschliessen – aber auch «X» könne von sich aus aktiv werden und die Mängel verbessern. Das Verfahren hat keine bestimmte Frist, könnte sich also noch hinziehen. Endet es aber zu Ungunsten von «X», kann es sehr teuer werden: Die Geldstrafe kann bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes der Plattform betragen.

Dieses Verfahren hat Symbolcharakter

Der Digital Markets Act, bzw. der Digital Services Act ist bereits jetzt nachweislich kein Papiertiger – er kommt zur Anwendung. Die EU kann sich damit auch ein Stück weit von dem Vorwurf emanzipieren, ein schwerfälliges, technologisch abgehängtes Konstrukt zu sein. Dass die Untersuchung nun noch eine Weile dauert und «X» die Möglichkeit zur eigenständigen Nachbesserung eingeräumt wird, zeugt zudem von juristischer Fairness.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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