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Monopolstellung: US-Regierung möchte, dass Google seinen Browser verkauft
von Florian Bodoky
Der Suchmaschinen-Gigant muss künftig gewisse User-Statistiken mit der Konkurrenz teilen. Den eigenen Browser muss Google aber nicht verkaufen. Auch der Milliardendeal mit Apple bleibt erlaubt.
Ein US-Bundesgericht hat entschieden: Google darf seinen Browser Chrome und das Betriebssystem Android behalten. Die geforderte Zerschlagung des Konzerns bleibt aus. Das Urteil folgt auf die Feststellung, dass Google ein Suchmaschinen-Monopol hat und dieses illegal mit exklusiven Vertriebsvereinbarungen abgesichert hat.
Die Klage gegen Google wurde 2020 eingereicht und gilt als das wichtigste Wettbewerbsverfahren seit dem Prozess gegen Microsoft im Jahr 2001. Damals musste Microsoft die bevorzugte Behandlung des eigenen Browsers aufgeben. Im aktuellen Fall forderte die US-Regierung ebenfalls scharfe Sanktionen, darunter die Abspaltung von Chrome und Android. Chrome gilt als zentrales Element von Googles Suchimperium, da der Browser Nutzerdaten liefert, um die Suchergebnisse und Werbeanzeigen zu optimieren.
Richter Amit Mehta hat entschieden, dass die geforderten Massnahmen zu weit gehen. Er ordnete stattdessen andere Auflagen an: Google muss einmalig bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen. Darunter Index- und Interaktionsdaten. So sollen Konkurrenten wie Microsoft Bing, DuckDuckGo, OpenAI und Perplexity die Chance erhalten, die eigenen Suchdienste zu verbessern. Die Daten sollen zu marktüblichen Preisen bereitgestellt werden.
Google darf weiterhin Zahlungen an Partnerunternehmen wie Apple und Mozilla leisten, um die eigene Suchmaschine als Standard zu platzieren – allerdings ohne Exklusivitätsklauseln. Das Gericht begründete, dass ein generelles Verbot dieser Zahlungen erhebliche Nachteile für die Partner und Verbraucher hätte. Apple erhält von Google jährlich über 20 Milliarden US-Dollar, damit Google die Standardsuchmaschine auf Safari bleibt. Bei Mozilla machen die Zahlungen, gar einen Grossteil der Einnahmen des Unternehmens aus.
Das Urteil wird von Analysten als Erfolg für Google und Apple gewertet. Die Aktien beider Unternehmen stiegen nach der Entscheidung deutlich. Kritische Stimmen bemängeln, dass die Massnahmen nicht ausreichen, um Googles Monopol zu brechen.
Im Verfahren wurden auch die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) thematisiert. KI-gestützte Suchdienste wie OpenAI und Perplexity drängen mit neuen Ansätzen auf den Markt. Richter Mehta nennt diese Entwicklung als Grund für seine Zurückhaltung: Die Marktbedingungen würden sich verändern und neue Anbieter hätten damit gute Chancen, mit Google zu konkurrieren.
Google zeigt sich in einem Statement mit Teilen des Urteils zufrieden, äussert aber Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Datenschutz. Das Unternehmen ist ausserdem schon mit der Prämisse des Urteils nicht einverstanden, dass Google ein Suchmaschinen-Monopol hat. Der Konzern kündigt deshalb an, das Urteil anzufechten. Auch das US-Justizministerium behält sich weitere Schritte vor. Der Fall könnte am Ende vor dem Supreme Court landen.
Das Urteil könnte als Blaupause für zukünftige Verfahren gegen andere Tech-Riesen wie Meta, Amazon und Apple dienen. Die US-Regierung hat bereits weitere Kartellklagen angestrengt, unter anderem im Bereich der Onlinewerbung, wo Google ebenfalls als Monopolist eingestuft wurde.
Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook ihn nicht mehr erkennt. Der Grund: Wenn ich nicht gerade vor einem Bildschirm oder hinter einer Kamera hänge, dann an meinen Fingerspitzen in einer Felswand.