Keine Facebook-Gesichtserkennung mehr: Meta will umstrittene Funktion abschaffen
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Keine Facebook-Gesichtserkennung mehr: Meta will umstrittene Funktion abschaffen

Meta, ehemals Facebook, will Optionen zur Gesichtserkennung in seinen Produkten einschränken. Zudem will der Konzern Milliarden bereits gesammelter Gesichtsdaten löschen.

Die kalifornische Tech-Firma Meta, zu der Facebook gehört, will ihr Programm zur Gesichtserkennung nicht mehr weiterführen. Das verkündete Jerome Pesenti, Vizepräsident der Abteilung für künstliche Intelligenz, gestern in einem Blogpost des Unternehmens.

Gesammelte Gesichtsdaten sollen gelöscht werden

Dieser Schritt sei «Teil einer unternehmensweiten Initiative, um die Verwendung von Gesichtserkennung in den Produkten einzuschränken», schreibt Pesenti im Blogpost. Konkret geht es dabei um das «Face Recognition System» – eine Funktion, die mithilfe künstlicher Intelligenz Gesichter auf Bildmaterial erkennen kann. Haben sie User aktiviert, werden sie auf den Fotos ihrer Freunde automatisch erkannt und benachrichtigt – das sei zurzeit bei mehr als einem Drittel der täglichen Nutzer der Fall.

In wenigen Monaten soll diese Option für User aber ganz verschwinden. Zudem wolle das Unternehmen über eine Milliarde bereits gesammelter, individueller Gesichtsmuster von Usern löschen.

Solange die gesellschaftlichen Bedenken zu dieser Technologie nicht geklärt seien und es keine klaren Vorgaben von Gesetzgebern gebe, habe man sich entschieden, die Gesichtserkennung vorerst einzuschränken.

Seit sechs Jahren im Rechtsstreit

Die Motivation hinter Metas Entscheidung dürfte aber nicht nur in gesellschaftlichen Bedenken liegen. Bereits in ihren Anfängen hatte die Funktion mit starkem Gegenwind von Privacy-Beführwortern zu kämpfen. Im Jahr 2015 nahm dieser Gegenwind rechtliche Gestalt an. Ein Anwalt aus Chicago verklagte die Tech-Firma wegen der «Tag Suggestions»-Funktion – so hiess die Gesichtserkennung zuvor. Durch die Funktion speichere das Unternehmen biometrische Daten der User ohne diese zuvor um Erlaubnis gebeten zu haben. Das sei nicht kompatibel mit den Gesetzen des Bundestaates Illinois.

Nach einem erfolglosen Berufungsversuch seitens Facebook, wurde der Fall 2018 als Sammelklage von 1,6 Millionen Nutzern aus dem Bundesstaat Illinois weitergeführt. Daraufhin brachte Facebook im Jahr 2019 das «Face Recognition Privacy Setting»: User konnten ab dann selber entscheiden, ob sie ihre Gesichter vom Facebook-Algorithmus gescannt haben wollen oder nicht. Die Standardoption war damals als ausgeschaltet definiert worden.

Facebook zahlte wegen Feature bereits 650 Millionen US-Dollar an Kläger

Im vergangenen Februar dieses Jahres kam es schliesslich zum Rechtsvergleich zwischen den beiden Parteien. Ein Richter willigte ein, dass Facebook den Teilnehmern der Sammelklage aus Illinois insgesamt 650 Millionen Dollar auszahlen würde, um einem Prozess aus dem Weg zu gehen. So konnte die Tech-Firma eine wahrscheinlich deutlich teurere Verurteilung in Milliardenhöhe vermeiden.

Die jetzige Entscheidung, ganz auf das umstrittene Feature zu verzichten, kommt in einer turbulenten Zeit für die kalifornische Tech-Riesin. Jüngste Enthüllungen einer ehemaligen Datenwissenschaftlerin haben dunkle Schatten über das Social-Media-Unternehmen geworfen, das auch zuvor nicht mit einer weissen Weste glänzte.

  • Hintergrund

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Mark Zuckerberg, CEO und Hauptaktionär, will mit der Neutaufe von Facebook in Meta eine neue Konzern-Ära einläuten. Die Gesichtserkennung in seinen Produkten hinter sich zu lassen, kommt als erste Handlung mit Signalwirkung. Ob auch die nächsten Schritte des Unternehmens in eine ähnliche Richtung gehen werden, bleibt abzuwarten.

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«Ich will alles! Die erschütternden Tiefs, die berauschenden Hochs und das Sahnige dazwischen» – diese Worte einer amerikanischen Kult-Figur aus dem TV sprechen mir aus der Seele. Deshalb praktiziere ich diese Lebensphilosophie auch in meinem Arbeitsalltag. Das heisst für mich: Grosse, kleine, spannende und alltägliche Geschichten haben alle ihren Reiz – besonders wenn sie in bunter Reihenfolge daherkommen. 


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