
Nach Milliarden-Busse gegen Apple: Spotify will sich Schuldspruch zunutze machen
Die EU-Kommission hat gegen Apple eine Busse von 1,8 Milliarden Euro verhängt, weil sie ihre Marktmacht missbraucht hat. Streaming-Anbieter Spotify will sich das nun zunutze machen und die Abgaben an Apple mit einem Trick umgehen, den Apple bisher verboten hat.
Update vom 6. März
Ursprünglicher Artikel
Was hat Apple genau getan?
Vor allem der schwedische Streaming-Anbieter Spotify hat sich ob den App-Store-Vorschriften diskriminiert gefühlt. Dies aus mehreren Gründen: Zum einen ist der App Store von Apple für Drittanbieter die einzige Möglichkeit, seine Services auf das iPhone oder das iPad zu bringen. Alternative App Stores fehlten bis anhin. So mussten sie sich wohl oder übel den Nutzungsbedingungen Apples beugen.
Diese besagen etwa, dass das Unternehmen nicht mit Produkten werben dürfe, die du ausserhalb des App Stores kaufen kannst. Wenn du aber etwas über eine App gekauft hast, die aus dem Apple App Store stammt – wie zum Beispiel ein Spotify-Abo – kassierte Apple 30 Prozent des Gewinns selber als Provision ein. Zusätzlich heikel: Apple hat mit Apple Music ein eigenes Streaming-Angebot, dessen Einnahmen natürlich zu 100 Prozent an Apple flossen.
Direkter und indirekter finanzieller Schaden
Kommts schon bald zur nächsten Untersuchung?
Die Vorschriften, die Apple Drittparteien in seinem App Store macht, sind nicht der einzige Dorn in ihren Augen. Auch wie Apple nun versuche, die DMA-Regularien zu unterminieren, stösst ihnen sauer auf. Der Digital Markets Act zwingt Apple nun, ab dem 7. März 2024 dazu, den App-Download und die Installation aus anderen Stores zuzulassen – um den Marktmacht-Missbrauch zu verhindern.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
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