Bals Elektrotechnik Kleinspannungs-Kupplung 32
CEE 7/4Produktinformationen
Die Kleinspannungs-Kupplung 32 von Bals Elektrotechnik ist eine zuverlässige und robuste Lösung für Anwendungen mit niedriger Spannung. Diese weibliche Kupplung ist für den Einsatz bei einer Nennspannung von 50 Volt und einem Nennstrom von 32 Ampere konzipiert. Sie ist ideal für den Einsatz in Umgebungen, in denen eine hohe Frequenz von bis zu 400 Hz erforderlich ist. Die Kupplung ist nach IP44 klassifiziert, was bedeutet, dass sie gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und Spritzwasser geschützt ist. Das Gehäuse besteht aus strapazierfähigem Polyamid, das eine hohe Beständigkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen bietet. Die Kontakte sind aus vernickeltem Messing gefertigt, was eine zuverlässige elektrische Verbindung gewährleistet. Die integrierte Zugentlastung und die Multi-Grip Kabelverschraubung sorgen für eine sichere und einfache Installation.
- Maximaler Leiterquerschnitt von 10,0 qmm für flexible Anschlussmöglichkeiten
- Kabelverschraubung mit einem Durchmesser von 11 mm bis 23 mm für vielseitige Anwendungen
- Robustes Gehäusematerial aus Polyamid für erhöhte Langlebigkeit
- Kontaktträger aus Polyamid mit vernickelten Messingkontakten für optimale Leitfähigkeit
- Geeignet für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen dank IP44 Schutzart.
Anschlusstyp | Kupplung weiblich |
Stecker + Dosen Typ | CEE 7/4 |
Genaue Farbbezeichnung | Grün RAL 6002 |
Artikelnummer | 41010268 |
Hersteller | Bals Elektrotechnik |
Kategorie | Netzstecker + Netzkupplung |
Herstellernr. | 4537 |
Release-Datum | 18.12.2023 |
Farbe | Grün |
Genaue Farbbezeichnung | Grün RAL 6002 |
Materialgruppe | Kunststoff, Metall |
Material | Messing vernickelt, Polyamid |
Anschlusstyp | Kupplung weiblich |
Stecker + Dosen Typ | CEE 7/4 |
Nennspannung | 50 V |
Nennstrom | 32 A |
Anzahl Adern | 2 x |
Schutzart (IP Code) | IP44 |
Ursprungsland | Deutschland |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Länge | 67 mm |
Breite | 62 mm |
Höhe | 152 mm |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht