Bals Elektrotechnik Kleinspannungs-Kupplung
Produktinformationen
Die Kleinspannungs-Kupplung von Bals Elektrotechnik ist ein zuverlässiges Verbindungselement, das für Anwendungen mit niedriger Spannung konzipiert wurde. Mit einer Nennspannung von bis zu 50 Volt und einer maximalen Stromstärke von 16 Ampere eignet sich dieses Produkt ideal für den Einsatz in verschiedenen elektrischen Installationen. Die Kupplung ist mit einem robusten Gehäuse aus Polyamid ausgestattet, das eine hohe Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse bietet. Die IP44-Schutzart gewährleistet, dass die Kupplung gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern und Spritzwasser geschützt ist. Die integrierte Multi-Grip Kabelverschraubung sorgt für eine sichere und flexible Kabeleinführung, während die Zugentlastung die Langlebigkeit der Verbindung erhöht. Diese Kleinspannungs-Kupplung ist somit eine praktische Lösung für alle, die eine sichere und effiziente Verbindung in ihren elektrischen Systemen benötigen.
- Frequenzbereich von 100 bis 200 Hz für vielseitige Anwendungen
- Robuste Bauweise mit einem Kontaktträger aus Polyamid und vernickelten Messingkontakten
- Geeignet für Kabeldurchmesser von 11 mm bis 23 mm mit integrierter Zugentlastung
- Einfache Installation durch Schraubklemmen-Anschlusstechnik.
Anschlusstyp | Stecker männlich |
Genaue Farbbezeichnung | Gehäusehaube grau RAL 7035, Grün RAL 6002, Kabelverschraubung grau RAL 7035, Kragen grau RAL 7035 |
Artikelnummer | 36756994 |
Hersteller | Bals Elektrotechnik |
Kategorie | Netzstecker + Netzkupplung |
Herstellernr. | 4524 |
Release-Datum | 28.6.2023 |
Farbe | Grau, Grün |
Genaue Farbbezeichnung | Gehäusehaube grau RAL 7035, Grün RAL 6002, Kabelverschraubung grau RAL 7035, Kragen grau RAL 7035 |
Materialgruppe | Kunststoff |
Material | Polyamid |
Anschlusstyp | Stecker männlich |
Nennspannung | 50 V |
Nennstrom | 16 A |
Anzahl Adern | 2 x |
Schutzart (IP Code) | IP44 |
Ursprungsland | Deutschland |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Breite | 62 mm |
Höhe | 152 mm |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht