Eaton 194372
HeizungsaktorProduktinformationen
Eaton Heizungsaktor CHAU-01/01-10E
Hersteller: Eaton
Bezeichnung: Heizungsaktor 10A
Typ: CHAU-01/01-10E
Bus-System KNX: Nein
Bus-System KNX Funk: Nein
Bus-System Funkbus: Ja
Bus-System LON: Nein
Bus-System Powernet: Nein
Weitere Bus-Systeme: Andere bidirektionale Funk: Ja
Montageart: Unterputz
Breite in Unterteilungen: 3
Mit Buskopplung: Ja
Busmodul abnehmbar: Nein
Stellwert kontinuierlich: Ja
Stellwert schaltend: Nein
Ventilschutzfunktion: Nein
Manuelles Schalten: Nein
Max. Schaltstrom (ohmischer Last): 10 A
Anzahl der Ausgänge: 1
Max. Ausgangsstrom: 10 A
Schaltspannung: 196..253 V
Schutzklasse (IP): IP20
Min. Tiefe der Gerätebox: 40 mm
Weitere Details: Der Heizungsaktor 10A ist für alle elektrischen Heizkabel, -folien und -platten geeignet. Er zeichnet sich durch ein kompaktes Design aus, das eine Installation hinter Steckdosen oder in Verteilerdosen ermöglicht. Er arbeitet in Kombination mit drahtlosen Temperatursensoren oder einem Smart-Gerät (Smart Home Controller). Der Aktor ermöglicht eine einfache Auswahl des Heiztyps mit Heizprofilen. Er nutzt hybride Schaltungstechnologie für hohe Schaltleistung und lange Lebensdauer. Der Aktor umfasst eine PWM-basierte Heizungssteuerung und integrierte Energiemessung. Er unterstützt einen drahtlosen Fussbodentemperatursensor zum Überhitzungsschutz und verfügt über einen Notbetrieb im Falle eines Ausfalls des Temperatursensors. Er ist energieeffizient.
Aktor Typ | Heizungsaktor |
Artikel pro Verkaufseinheit | 1 x |
Montageart | Unterputz |
Artikelnummer | 25192459 |
Aktor Typ | Heizungsaktor |
Bemessungsstrom | 10 A |
Betriebsspannung | 196 V |
Anzahl Schaltausgänge | 1 x |
Montageart | Unterputz |
Schutzart (IP Code) | IP20 |
Smart Home | Kompatibel |
Funkfrequenz | 868300000 Hz |
Benötigt Smart Home Hub | Nein |
Ursprungsland | Tschechien |
Herstellerengagement | SBTi |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Artikel pro Verkaufseinheit | 1 x |
Länge | 18 mm |
Breite | 45.50 mm |
Höhe | 49.50 mm |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht