kaiserkraft Verkehrsbarriere
Produktinformationen
Sicherheitsgeländer aus flexiblem Kunststoff, Typ Charlie, Mittelpfosten. Trennung von Verkehrswegen und Sicherung von Betriebsabläufen. Modulare Bauweise, endlos erweiterbar. Bietet optimalen Schutz für Maschinen, Inventar und Mitarbeiter. TÜV-zertifiziert. 5 Jahre Garantie.
Durch die einfache und schnelle Montage der Verkehrsbarriere im Baukastensystem können in Kombination mit individuell angefertigten Längen Verkehrs- von Fussgängerwegen bzw. Arbeitsbereichen schnell und unkompliziert abgegrenzt werden. Mit unserer Verkehrsbarriere Charlie erhalten Sie einen besonders robust verarbeiteten Rammschutz, der Arbeitsbereiche und Fussgängerwege zuverlässig voneinander trennt und Maschinen, Personal und Inventar effizient schützt.
Das zugrunde liegende Polyethylen ist 100% recyclebar und hochflexibel, weshalb es sich nach Kollisionen, sofern diese nicht zu schwer ausfallen, einfach wieder in seine Ausgangslage zurückbiegt. Beim Erwerb haben Sie die Wahl zwischen einem Endpfosten, Mittelpfosten oder Querrohr. Entsprechendes Befestigungsmaterial, einschliesslich einer Bodenplatte mit Abmessungen von 225 x 225 mm, ist im Lieferumfang enthalten. Die Verkehrsbarriere ist für Innen- sowie Aussenbereiche geeignet. Individuelle Zuschnitte sind möglich. Lieferung inklusive Befestigungsmaterial.
Genaue Farbbezeichnung | Gelb, Schwarz |
Anfahrschutztyp | Rammschutzgeländer |
Montageart | Bodenmontage |
Länge | 22.50 cm |
Höhe | 50 cm |
Artikelnummer | 9142569 |
Hersteller | kaiserkraft |
Kategorie | Anfahrschutz |
Herstellernr. | B07G1C5NVM |
Release-Datum | 10.7.2018 |
Externe Links |
Farbe | Gelb |
Genaue Farbbezeichnung | Gelb, Schwarz |
Materialgruppe | Kunststoff |
Material | Kunststoff |
Anfahrschutztyp | Rammschutzgeländer |
Montageart | Bodenmontage |
Anwendungsbereich | Indoor, Outdoor |
Ursprungsland | Dänemark |
CO₂-Emission | 41,75 kg |
Klimabeitrag | EUR 1,04 |
Länge | 22.50 cm |
Breite | 100 cm |
Höhe | 50 cm |
Gewicht | 13.60 kg |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht