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Unit Uni-T
EUR26,21

Unit Uni-T


Frage zu Unit Uni-T

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vor 8 Monaten

Ist das Unit Uni-T Gerät wirklich hilfreich, zum Messen der Dezibel, da ich Reklamationen, von lärmempfindlichen Nachbarn habe. Braucht es Batterien, und wenn ja welche.

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vor 8 Monaten • hat dieses Produkt gekauft

hat dieses Produkt gekauft
Hilfreiche Antwort
In der Schweiz ist laute Musik tagsüber nicht pauschal verboten, jedoch müssen die Nachbarn Rücksicht nehmen und dürfen nicht übermässig gestört werden. Das gilt insbesondere für die Mittagsruhe (oft 12-13 Uhr) sowie generell für besonders laute Instrumente oder unzumutbaren Lärm. Bei wiederholten oder zu lauten Störungen ist es ratsam, zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und dann die Verwaltung zu informieren, die schriftlich die Störungen protokollieren soll.
Tolerierbare Lärmgrenzen
Grundsatz der Rücksichtnahme: Der Mieter muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.
Richtwerte: Gerichtsurteile und Mieterverbände nennen als Richtwert für Musikhören und Musizieren eine Dauer von etwa 2 bis 3 Stunden pro Tag ausserhalb der Ruhezeiten.
Mittagsruhe: Viele Gemeinden und Verwaltungsvorschriften sehen eine Mittagsruhe vor, meist zwischen 12 und 13 Uhr, in der Zimmerlautstärke und Kopfhörer Pflicht sind.
Nachtruhe: Ab 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens gilt Nachtruhe, in der Musikverstärker oder sehr laute Musik verboten sind.
Wann ist Lärm unzumutbar?
Dauerhaftigkeit: Ein regelmässiger Lärm, der über das Mass der Zumutbarkeit hinausgeht, ist nicht zu tolerieren.
Lautstärke: Sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete müssen auch tagsüber nicht geduldet werden.
Wohnbereiche: Auch in einer Mischzone, die Wohnen und Gewerbe kombiniert, hat der Mieter einen Anspruch auf Ruhe.
Was tun bei lauter Musik?
Gespräch suchen: Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihren Nachbarn, um eine Lösung zu finden.
Verwaltung informieren: Hilft das Gespräch nicht, informieren Sie die Verwaltung schriftlich.
Protokollieren: Halten Sie die genauen Vorfälle der Ruhestörungen schriftlich fest, das hilft der Verwaltung bei der Beurteilung und Massnahme.
Rücksprache mit dem Mieterverband: Bei wiederholter oder nicht einzuhaltender Lärmgrenze können Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband wenden.
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vor 8 Monaten • hat dieses Produkt gekauft

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Ich kann es empfehlen.
Ich höre jetzt meine Musik mit ca. 60 dBA.
Damit müssen die Nachbarn leben. Beim Nachbar darf von deiner Musik nicht mehr als 30 - 40 dBA zu hören.
Das Gerät brauch 3AAA Batterien.
Beim meiner Bestellung waren diese mit dabei.