
EU-Alterskontrolle: Wird die E-ID de-facto-Pflicht?
Ursula von der Leyen fordert EU-weite Alterskontrollen für Kinder im Netz. Kritiker warnen vor Zensur und zwingender Altersverifizierung für alle.
Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat sich am 13. Juli für eine strengere Alterskontrolle für Jugendlichen in den Sozialen Medien stark gemacht. Es sei «ganz klar, dass wir (die EU) eine altersgerechte Beschränkung für Plattformen brauchen». Das Anliegen stützt sich auf einen Bericht eines Gremiums, der die Thematik untersucht und am besagten Montag veröffentlicht wurde.
Was steht im Bericht?
Dieser 156-seitige Bericht, den von der Leyen selbst in Auftrag gegeben hat, empfiehlt eine EU-weite Zugangsbeschränkung zu «Social Media+» für Jugendliche unter 13 Jahren. Konkret dürfen Kindern bis 2 Jahren gar keinen Zugang zu «Internet-fähigen Geräten» haben, Jugendliche bis 13 Jahren nur unter Aufsicht bis unter 18 Jährige dürfen nur zu «altersgerechten Inhalten» Zugang haben.
Zudem rät das Gremium, dass man bei der Durchsetzung dieser Empfehlungen nicht alleine auf die elterliche Autorität baut, sondern dafür «wirksame Systeme zur Alterskontrolle» einrichten sollte. In diesem Zusammenhang warb von der Leyen erneut für die europäische Alterskontroll-App, im Volksmund «Mini Wallet» genannt.
Was sagen die EU-Mitgliedsländer?
In mehreren EU-Staaten gibt es bereits Ideen oder gar Gesetzgebungsverfahren zu Social-Media-Regulierungen. Frankreich, Schweden und Griechenland wollten bereits ein Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren einführen, Dänemark ein teilweises Verbot für unter 16-jährige. Diese Vorhaben hat die EU-Kommission aber bereits als «nicht vereinbar mit der EU-Gesetzgebung» eingestuft.

Quelle: Shutterstock
In Deutschland hat Kanzler Friedrich Merz ein Pauschalverbot abgelehnt. Dort stehen sich die tendenziellen Befürworter einer Regulierung (CDU/CSU) und starker Kritiker verpflichtender Alterskontrollen (Die Linke) gegenüber.
Was sagen die Kritiker und Kritikerinnen?
Gegnern sehen das Vorhaben aus verschiedenen Gründen kritisch. In einem offenen Brief warnen IT-Experten davor, Big Tech mit diesen Alterskontrollen von der Verantwortung zu entbinden. So erhalten Jugendliche, die diese Sperren zu umgehen wissen, Zugang zu unregulierten und unsicheren Diensten. Ausserdem würde so die «Zugangsmacht zu Inhalten im Netz zentralisiert und kontrolliert», was potenziellen Missbrauch (etwa Zensur) ermöglicht. Ein Nachweis für die Wirkung solcher Verbote sei zudem nicht erwiesen – Studien aus dem «Pionierstaat» Australien zeigen gemischte Ergebnisse.

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Weiter kritisieren die Kritiker den Begriff «Social Media+». Darunter sammeln die Verfasser und Verfasserinnen nämlich nicht nur Instagram, Tiktok und co., sondern generell «Dienste, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangenessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen können». So werden etwa Videospiele, KI-Systeme, Online-Marktplätze und weiteres genannt.
Die von von der Leyen in diesem Zusammenhang beworbene Alterskontroll-App sei zwar wegen des «Zero Knowledge Proof»-Verfahrens besonders datensparsam. Es verarbeitet keine Ausweisdokumente oder biometrische Daten, sondern überprüft lediglich die Volljährigkeit . Jedoch ist die dafür notwendige EUDI-Wallet freiwillig. Ein Umstand, der de facto nicht mehr zuträfe, sollte man sich – auch als erwachsene Person – im Internet zwingend verifizieren müssen.
Was passiert als Nächstes?
Ursula von der Leyen kündigte an, den Bericht zunächst «sorgfältig zu lesen». Nach dem Sommer wolle die Kommission einen Vorschlag zur allfälligen Umsetzung machen. Dies passiert vermutlich im Rahmen der «Rede zur Lage der Union». Diese findet im September 2026 statt. Wie ein Gesetz aussähe und wie die Kontrollen erfolgen sollen, ist aber noch nicht klar.
Ein Kommissionsvorschlag wäre der erste Schritt des mehrstufigen Gesetzgebungsverfahrens der EU. Anschliessend müssten das Europaparlament und der Rat der Mitgliedsstaaten darüber beraten und sich einigen. Dies kann über ein Jahr dauern und das Resultat kann sich deutlich von einem ursprünglichen Vorschlag unterscheiden.
Zudem ist auch unklar, ob so eine Regelung als Verordnung oder Richtlinie daherkommt. Wäre es eine Richtlinie, müsste jedes einzelne Land in der EU ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Die EU-Kommission hat aber bereits in der Vergangenheit angedeutet, dass sie sich eine EU-weite Lösung wünschen würden.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
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