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Gericht stoppt Massenüberwachung: NDB verstösst gegen Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Kabelaufklärung des NDB und verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Überwachungssystems durch den Gesetzgeber.

Am 2. Dezember 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) entschieden: Die umstrittene «Funk- und Kabelaufklärung» des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist in ihrer derzeitigen Form nicht mit der Schweizer Bundesverfassung vereinbar. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt sie.

Was ist die «Funk- und Kabelaufklärung»?

Mit der sogenannten Kabelaufklärung überwacht der NDB – vereinfacht gesagt – grenzüberschreitende Kommunikation: Er kann Daten, die über internationale Glasfaserkabel laufen — zum Beispiel Internet- und E-Mail-Verkehr — abfangen und auf bestimmte Suchbegriffe hin durchsuchen. Über diese Praxis, das sogenannte Nachrichtendienstgesetz, wurde 2016 abgestimmt und es wurde angenommen.

Damit betrifft die Überwachung potenziell alle Personen in der Schweiz, deren Kommunikation über ausländische Server oder Internetleitungen lief – was bei sehr vielen E-Mail-Diensten der Fall ist, selbst wenn Absender und Empfänger in der Schweiz leben.

So funktioniert die Überwachung.
So funktioniert die Überwachung.
Quelle: Digitale Gesellschaft Schweiz

Warum befasst sich das Gericht nun damit?

Bereits 2017 reichten der Verein Digitale Gesellschaft und mehrere Privatpersonen Beschwerde gegen die Massnahme ein. Sie verlangten, dass die Kabelaufklärung unterlassen wird und warfen dem NDB vor, damit ihre Grundrechte zu verletzen. Sie monierten, dass das Gesetz zu vage formuliert sei. Es gewähre dem NDB zu weitreichende Überwachungsbefugnisse und schütze die Rechte einzelner zu wenig. 2020 bestätigte das schweizerische Bundesgericht diese Beschwerde grundsätzlich und verwies den Fall zurück ans BVGer. Nun hat das BVGer seine Prüfung abgeschlossen und fällt das Urteil: Die Funk- und Kabelaufklärung in der vorliegenden Form verletzt die Grundrechte – insbesondere den Schutz von Privatsphäre und das Recht auf vertrauliche Kommunikation.

Was bemängelt das Gericht konkret?

Das BVGer stellte mehrere schwerwiegende Mängel im System der Überwachung fest. Wegen dieser Defizite könne nicht mehr von einer rechtlich zulässigen Überwachung gesprochen werden. Das derzeitige System sei daher verfassungswidrig.

  • Es ist nicht garantiert, dass der NDB nur «erhebliche und richtige Daten» bearbeitet. Das Risiko, dass Unbeteiligte betroffen sind, besteht.
  • Das Gesetz enthält keine ausreichenden Schutzmechanismen für besonders schützenswerte Kommunikation — etwa zwischen Journalisten und ihren Quellen oder zwischen Anwälten und Mandanten.
  • Die Überwachung unterliegt keiner hinreichend wirksamen externen Kontrolle: Es besteht keine unabhängige, durchgehende Beaufsichtigung, wie sie für Massenüberwachung nach Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erforderlich wäre.
  • Betroffene Personen haben bislang kein wirksames Rechtsmittel, um nachträglich überprüfen zu lassen, ob ihre Kommunikation betroffen war.

Was passiert nun?

Das BVGer weist den Gesetzgeber — also das Parlament — an, die bekannten Mängel zu beheben. Der NDB soll die Funk- und Kabelaufklärung einstellen, wenn innerhalb einer Frist von fünf Jahren kein mit der Verfassung und der EMRK vereinbares System geschaffen wird. Mit diesem Entscheid erklärt das BVGer klar, dass die bisherige Form der Massenüberwachung rechtlich nicht haltbar ist. Der Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte, insbesondere der vertraulichen Kommunikation, bekommt damit Vorrang vor der anlasslosen Überwachung.

Titelbild: Admin.ch / YouTube

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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