
Oberstes Gericht legt fest: Provider sind nicht verantwortlich für Filesharing
Das höchste US-Gericht entlastet Internetanbieter: Ohne aktive Förderung haften sie nicht für Urheberrechtsverstösse ihrer Nutzer.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine weitreichende Entscheidung zum Urheberrecht im Internet getroffen. Internetdienstleister haften demnach grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverstösse ihrer Nutzer. Damit stellt das Gericht klar: Allein der Zugang zum Netz reicht nicht aus, um Anbieter verantwortlich zu machen.
Im konkreten Fall ging es um den Anbieter Cox Communications und eine Klage grosser Musiklabels, darunter Sony Music. Diese hatten dem Unternehmen vorgeworfen, massenhafte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing nicht ausreichend unterbunden zu haben. Die Entscheidung hebt ein früheres Urteil auf. 2019 hatte eine Jury Cox zur Zahlung von rund einer Milliarde Dollar verurteilt, weil Nutzer über den Anschluss des Unternehmens mehr als 10 000 geschützte Musikwerke illegal verbreitet hatten. Die Richter kommen einstimmig zu dem Schluss, dass die bisherigen Massstäbe für eine sogenannte Mitverantwortung («contributory liability») zu weit gefasst waren.
Was sieht das Gericht anders als sein Vorgänger?
In der Begründung zieht das Gericht eine deutliche Linie: Ein Anbieter haftet nur dann, wenn er Urheberrechtsverletzungen gezielt fördert oder seine Dienste ausdrücklich dafür auslegt. Das blosse Wissen, dass Nutzer über den eigenen Dienst auch illegale Inhalte verbreiten, genügt dagegen nicht. Auch der Vorwurf, ein Anbieter sei nicht konsequent genug gegen Wiederholungstäter vorgegangen, reicht laut Gericht nicht aus, um eine Haftung zu begründen. Der Rechtsstreit reicht mehrere Jahre zurück. Die Musikfirmen hatten argumentiert, Cox habe tausende Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen ignoriert und darauf verzichtet, betroffene Nutzer zu sperren. Der Anbieter hielt dagegen, dass er lediglich Internetzugang bereitstelle und nicht als Kontrollinstanz für das Verhalten seiner Kunden fungieren könne.
Und die Schweiz?
Mit dem Urteil schafft das Gericht einen wichtigen Präzedenzfall für den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum. Die Entscheidung betrifft nicht nur klassische Internetprovider, sondern auch andere Dienste, die Inhalte übertragen oder speichern – etwa Filehoster.
Auch für Europa liefert das Urteil Diskussionsstoff. Europäische Gerichte und Gesetzgeber orientieren sich bei Fragen der Plattform- und Providerhaftung immer wieder an Fällen aus den USA. In der EU existieren eigene Haftungsregeln, etwa für Hosting- und Zugangsdienste. In der Schweiz wurde 2019 vom Bundesgericht festgehalten, dass ein Provider für die Urheberrechtsverletzung eines Kunden nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn der Provider «die Tat durch ihr Verhalten begünstigt» und «zwischen der Haupttat und dem Verhalten des Teilnehmers ein adäquater Kausalzusammenhang besteht».
Die Diskussion darüber, wie weit die Verantwortung von Anbietern reicht, dürfte durch den neusten Entscheid aber neu entfacht werden – vor allem bei der Frage, ob sie aktiv gegen Nutzer vorgehen müssen oder nicht.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
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