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Vier Milliarden Euro Busse für Google

Der EuGH bestätigt die Kartellstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google. Der Konzern missbrauchte laut Gericht seine Marktmacht bei Android.

Google ist im jahrelangen Streit mit der EU-Kommission endgültig unterlegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro bestätigt. Damit die bislang höchste Kartellstrafe, die die EU-Kommission gegen ein Unternehmen verhängt hat,bestehen.

Gemäss EU-Kommission nutzte Google seine Marktmacht, um die eigene Suchmaschine gegenüber der Konkurrenz zu bevorteilen. Der EuGH schloss sich nun der Einschätzung der Vorinstanz an und wies die Berufung des Konzerns zurück. Das Urteil ist endgültig.

Streit um vorinstallierte Apps

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vereinbarungen zwischen Google, Smartphone-Herstellern und Mobilfunkanbietern. Wer den Google Play Store auf einem Android-Gerät anbieten wollte, musste gleichzeitig weitere Google-Dienste vorinstallieren. Darunter die Google-Suche und der Browser Chrome. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Google sich damit einen entscheidenden Vorteil gegenüber konkurrierenden Suchmaschinen und Browsern verschafft hat. Viele Nutzer machen sich nicht die Mühe, weitere Apps herunterzuladen, wenn eine, die den Zweck erfüllt, bereits installiert ist. Dadurch würden andere Dienste deutlich schlechtere Chancen erhalten.

Der Europäische Gerichtshof liess sich nicht erweichen.
Der Europäische Gerichtshof liess sich nicht erweichen.
Quelle: Shutterstock.

Darüber hinaus kritisierte die Kommission weitere Vertragsbedingungen. So durften Hersteller mit Google-Diensten teilweise keine Smartphones mit alternativen Android-Versionen verkaufen. Ausserdem erhielten einige Unternehmen Zahlungen, wenn sie auf bestimmten Geräten ausschliesslich die Google-Suche vorinstallierten.

Google änderte Verträge – zu wenig, zu spät

Die EU-Kommission hatte die Geldbusse bereits 2018 auf 4,34 Milliarden Euro festgesetzt. Google wehrte sich gegen die Entscheidung und zog vor Gericht. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Vorwürfe 2022 weitgehend, senkte die Strafe jedoch auf 4,1 Milliarden Euro.

Google und der Mutterkonzern Alphabet legten anschliessend Berufung beim EuGH ein. Das Unternehmen argumentierte, dass die Kopplung einzelner Dienste notwendig gewesen sei, um die Investitionen in das quelloffene Android-System zu finanzieren. Nach der Entscheidung der EU-Kommission passte der Konzern seine Vertragsbedingungen bereits an. Hersteller können Google-Dienste inzwischen auch einzeln lizenzieren, ohne gleichzeitig Chrome oder die Google-Suche vorinstallieren zu müssen. Das wurde zwar zur Kenntnis genommen, änderte aber nichts an bereits begangenen Verfehlungen.

Die Entscheidung reiht sich in mehrere Kartellverfahren gegen Google in Europa ein. Bereits in anderen Fällen verhängten die EU-Wettbewerbshüter milliardenschwere Strafen gegen den Konzern, so etwa 2024 gegen den Preisvergleichsdienst. Damals waren es 2.4 Milliarden Euro.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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