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WhatsApp im Visier der EU: Droht die Einstufung als VLOP?

Wegen wachsender Reichweite öffentlicher Channels prüft die EU-Kommission, ob WhatsApp künftig stärker reguliert wird. Technisch könnte das aber kompliziert werden.

Die Europäische Kommission untersucht derzeit, ob der Messengerdienst WhatsApp künftig stärker reguliert werden muss. Hintergrund ist die wachsende Bedeutung des Dienstes über private Kommunikation hinaus – dank dem Channel-Feature. Im Mittelpunkt steht eine mögliche Einstufung als besonders grosse Onlineplattform (VLOP).

VLOP oder nicht VLOP

Der Digital Services Act (DSA) sieht besondere Verpflichtungen für sogenannte Very Large Online Platforms (VLOP) vor. Darunter fallen digitale Dienste, die in der Europäischen Union mehr als 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat erreichen. Diese Plattformen müssen unter anderem regelmässige Risikobewertungen vorlegen, Massnahmen gegen illegale und manipulative Inhalte umsetzen, transparenter über ihre Systeme berichten und sich externen Prüfungen unterziehen.

Für eine VLOP-Einstufung sind die Channels in WhatsApp entscheidend.
Für eine VLOP-Einstufung sind die Channels in WhatsApp entscheidend.
Quelle: Florian Bodoky

WhatsApp konnte sich einer finalen Kategorisierung als VLOP bisher entziehen, da der DSA diese Einstufung vor allem an öffentliche, meinungsbildende Online-Dienste gebunden hat, auf denen Inhalte breit verbreitet werden können (z. B. Social Media). Private Kommunikation zählt nach dem DSA ausdrücklich nicht für die VLOP-Schwelle. Allerdings meldet WhatsApp für seine öffentlichen Kanäle inzwischen die entsprechenden Nutzerzahlen. Die EU-Kommission prüft daher, ob insbesondere die öffentlichen Broadcast-Funktionen des Dienstes – etwa die sogenannten Channels – als VLOP einzustufen sind.

Interessant würde sich die Umsetzung der Moderationspflichten gestalten. Die Inhalte der Channels sind nur dann sichtbar, wenn man gezielt nach den Channels sucht und diese öffnet. Anders als etwa bei Social Media gibt es keinen Algorithmus, der den Nutzern und Nutzerinnen beim Scrollen Content anzeigt, den sie nicht explizit selbst ausgewählt haben.

Wenig Auswirkungen – anders als beim DMA

Konkrete Auswirkungen für Nutzerinnen und Nutzer sind wohl minimal. Anders als bei der Einstufung als Gatekeeper gemäss dem Digital Markets Act. Ob und in welcher Form entsprechende EU-Regelungen umgesetzt werden, ist noch nicht entschieden. Die kommenden Monate dürften jedoch richtungsweisend sein – auch das aktuell fragile Verhältnis zur Regierung der Vereinigten Staaten dürfte in die Entscheidung einfliessen.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.

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