Schneider Electric Frequenzumrichter 208-480V E3ph A3ph LXM32CD12N4
Leistung2
Produktinformationen
Servoverstärker LXM32 der Reihe Lexium 32-Servoantriebe. Dieser einkanalige Servoverstärker wurde konzipiert, um die Leistungsfähigkeit der Maschine durch eine optimierte Motorregelung zu verbessern und durch sein kompaktes Design in Buch-Bauform die Installation zu vereinfachen. Diese Baureihe Compact zeichnet sich durch die Ansteuerung per digitaler Logik- oder analoger Ein- und Ausgänge aus. Betriebsarten wie Manuellfahrt, elektronisches Getriebe, Drehzahl- und Stromregelung sind vorhanden. Als Sicherheitsfunktion ist STO integriert. Die Versorgung erfolgt durch dreiphasigen Anschluss an Netze mit 200-240/380-480 VAC. Ein EMV-Netzfilter der Stufe C3 ist eingebaut. Für die Ansteuerung eines Servomotors steht ein Dauerstrom von 3 A und ein Spitzenstrom bis 12 A zur Verfügung, was einer Leistung bis zu 900 W bedeutet (spannungsabhängig). In Verbindung mit den Servomotoren der Reihen BSH und BMH ist ein optimaler Betrieb des Motion Servoreglers gegeben. Dank des Green-Premium Umweltzeichens können Sie detaillierte Informationen zu den Materialinhalten, Umweltauswirkungen und Kreislaufattributen erhalten, die Ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen.
Ausgangsfrequenz | 50 - 60 Hz |
Leistung | 0.90 kW |
Artikelnummer | 30343850 |
Hersteller | Schneider Electric |
Kategorie | Frequenzumrichter |
Herstellernr. | LXM32CD12N4 |
Release-Datum | 28.4.2023 |
Eingangsphasenzahl | 3 x |
Ausgangsphasenzahl | 3 x |
Ausgangsfrequenz | 50 - 60 Hz |
Leistung | 0.90 kW |
Relative symmetrische Netzfrequenztoleranz | 5 % |
Relative symmetrische Netzspannungstoleranz | 10 % |
Ursprungsland | Indonesien |
Herstellerengagement | RE100, SBTi |
Herstellerkompensation | Der Hersteller Schneider Electric kompensiert seinen Energieverbrauch nach RE100 vollständig. Dies führt zu einer Reduktion der Emissionen bei diesem Produkt. |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Breite | 4.80 cm |
Tiefe | 23.70 cm |
Höhe | 27 cm |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht