DJI Avata Pro-View Combo
18 min, 410 g
DJI Avata Pro-View Combo
18 min, 410 g
Update 01.01.2023
Durch die neuen Drohnenverordnung ist eine Regestration sowie den kleinen Flugschein A1/A3 zwingend notwendig!
Ausserdem muss ein horizontalter Mindestabstand von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden.
Geflogen darf nur auf Sicht, somit darf das fliegen mit Videobrille nur in Begleitung, welcher nebeneinem steht und die Drohne stets in Sicht hat.
Haftpflicht deckt Dronen meist ab, im Zweifel noch mal zusätzlich Dronenhaftpflicht abschliessen . DJI Refresh Care 1+ Jahr ist von Vorteil für Reparaturen und Ersatzgerät bei massive Beschädigung. Flugschein A1 ist von Vorteil da über 250 Gramm. Registrierung der Drone selbst wenn nicht kommerziell genutzt ist aktuell noch nicht nötig. Schweizer Gesetze werden höhstwahrscheinlich den EU Recht und
deren Datenbanken in Deutschland, Österreich und Niederlanden angepasst.